wien heute zeigte einen bericht über den fenstersturz eines 4-jährigen. stimme des erzählers:
… der mutmaßliche 23-jährige vater steht unter schock …
warum darf man nicht sagen, dass ein vater unter schock steht (noch dazu ohne nennung eines namens)??
ich finde es irgendwie bemerkenswert, welche blüten das mediengesetz trägt.
bisher ist es üblich, einen verbrecher (auch wenn er die tat schon gestanden hatte) als mutmaßlich zu bezeichnen, bis es ein gültiges gerichtsurteil gab. damit will man verhindern, dass diese dann klagen und sich ein körberlgeld (immerhin bis zu 200.000 euro) holen.
aber in diesem fall …??