DCN Blog

Für manche belangloses Zeug -
für mich mein Leben.

Archiv: Sonntag, 8. Januar 2006

Jan 082006

Du wirst dich vielleicht über meine rethorische Frage wundern. Aber sie ist nicht ganz abwegig, denn die Antwort darauf zeigt uns, dass das Internet immer mehr zur Spielwiese von mahn- und abzockgeilen Zeitgenossen wird. Warum?

Dazu muss man erst ein paar Typen kennen(lernen).
* Da wäre zuerst Patrick Breitenbach, ein Mediendesigner, der regelmäßig Artikel für den Blog Werbeblogger verfasst. Da ging es in einem Beitrag um die Werbung, die Heidi K. für einen amerikanischen Frikadellendealer macht(e).
* Dann gibt es noch Udo Vetter, einen Düsseldorfer Rechtsanwalt, der den Lawblog betreibt. In einem seiner Beiträge ging es um Döner, Paprika und eine Maschine.
* Björn Harste betreibt in Bremen zwei Lebensmittelgeschäfte und ist vielen Bloggern als Shopblogger bekannt. Er schrieb einen Blogbeitrag, der im Titel “Sozialgericht Bremen” stehen hatte (klar, weil es im Beitrag auch darum ging).

Drei Blogger, drei Blogs und drei Themen, wie sie unterschiedlicher kaum sein könnten. Trotzdem verbindet sie eine Gemeinsamkeit: sie wurden geklagt - oder zumindest mit Klage bedroht!
Die drei Blogger bekamen teils recht heftige Aufforderungen, die “missbräuchliche Verwendung” der jeweiligen Namen sofort zu unterlassen. Hähh??
Im Detail: Günther Klum (Heidis Vater) forderte vom “Werbeblogger” , dass dieser

Werbung mit dem Namen Heidi Klum

zu unterlassen habe, da dieser

nämlich geschützt ist … deshalb bitte ich Sie den Namen aus Ihrer URL zu entfernen

Das Direktorin des Sozialgerichts Bremen, Renate Holst, meinte, eine

Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB

zu erkennen, denn bei einer Google-Suche nach dem bremischen Sozialgericht erschiene der “Shopblogger” unter den ersten zehn Treffern (da kann ich nur gratulieren).
Und bei Udo Vetter meldete sich die Firma Vakona, der mit einer Abmahnung drohte, sollte der Firmennamen weiter verwendet werden.

GsD scheinen hier die juristischen Fachleute einmal einer Meinung zu sein, dass eine einfache Namensnennung (auch als Teil einer Internetadresse), keineswegs ein Gebrauch im Sinne des § 12 BGB ist! Bin ich froh, sonst wäre dieser Artikel auch ein Klagsgrund.

Hier zeigt sich, dass viele Leute täglich mit dem Internet zu tun haben, sich dort aber überhaupt nicht auskennen. Oder wird versucht, unter dem Mantel der digitalen / persönlichen Rechte jede Berichterstattung über sich zu unterbinden (und damit vielleicht sogar Geld zu verdienen)?
Gerade Vater Klum zeigte sich wenig einsichtig (und glaubt immer noch, im Recht zu sein). Dabei vergisst er aber, dass auch die Blogosphäre ein Teil der Öffentlichkeit ist.
Und schnell gelangt eine Geschichte aus der begrenzten Blogospäre in die großen Medien - und nicht immer zum Vorteil der Betroffenen!

gemacht mit wordpress, viel kaffee, blut und schweiß!
alle bilder - sofern nicht anders erwähnt: © by DCN
die bilder sind alle bei flickr gespeichert