Gleichgeschlechtliche Paare haben es in unserer Gesellschaft ja nicht unbedingt leicht (eigentlich schwer verständlich, wenn nach neuesten Untersuchungen angenommen wird, dass etwa 10-15% der Bevölkerung diese Veranlagung haben).
Nun hat aber ein Sozialgericht in Deutschland befunden, dass im Falle eines homosexuellen Paares das Einkommen des jeweiligen Partners nicht in die Berechnung des Arbeitslosengelds II mit einfließen dürfe (grundsätzlich werden hier ja Einkommen und auch Vermögen des Partners berücksichtigt, wenn beide in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören demnach Partner, die in einem Haushalt leben).
Das wäre ja auch noch schöner: Wenn einerseits alle Rechte einer eheähnliche Gemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft verweigert werden, dann kann man andererseits (wenn es einem gerade in den Kram passen würde) nicht genau eine solche annehmen und Arbeitslosengeld kürzen.
Aber wer weiß, vielleicht ist es gerade das Geld, dass schwulen Paaren einmal zu einer Gleichstellung verhilft?
In der